| Freitag, den 27. März 2009 um 18:55 Uhr |
Abmahnung erhalten?Mittlerweile sollte es sich im www herum gesprochen haben: Aufgrund von zahlreichen Fehlern im Impressum oder in Produkt- beschreibungen eines Shops kann ein Webseitenbetreiber eine Abmahnung erhalten. Gemäß § 5 Telemediengesetz muss jeder, der Teledienste anbietet (hierzu zählen auch Webseitenb etreiber), eine Anbieterkennzeichnung (Impressum) haben. Je nach Art des Webseitenbetreibers gibt es unterschiedliche Anforderungen an ein Impressum. Spezielle Berufsstände wie Rechtsanwälte, Ärzte und Steuerberater haben andere Anforderungen an ein Impressum als "normale" Kaufleute.In diesem Artikel wollen wir Sie über die häufigsten Fehler informieren, die Sie bei Impressum und Shop machen können. Sicherlich kann dieser Artikel keine Rechtsberatung ersetzen, sollten Sie Beratungsbedarf haben, so vermitteln wir Ihnen gerne kostenlos einen Rechtsanwalt. § 5 Telemediengesetz TMGDie entsprechende Verordnung lautet wie folgt: § 5 Allgemeine Informationspflichten(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
(2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.
Die häufigsten Gründe für eine Abmahnung beim Impressum:1. Das Impressum fehlt ganz. 2. Der Vorname des Vertretungsberechtigten ist nicht aufgeführt oder wurde abgekürzt. 3. Der Hinweis auf einen eingetragenen Kaufmann (e. K.) fehlt. 4. Angaben sind widersprüchlich. 5. Die E-Mail-Adresse ist nicht angegeben. 6. Anstelle einer E-Mail im Impressum verweist dieses auf ein Kontaktforumular. 7. Falsche oder fehlerhafte Anschrift. 8. Telefonnummer fehlt. 9. Bei Sonderrufnummern (01803, 01805, 0900) fehlt die explizite Preisangabe. 10. Bei einer KG wird der vertretungsberechtigte Komplementär nicht genannt. 11. Die Handelsregisternummer oder Registernummer ist nicht oder nur unvollständig angegeben. Dies sind nur einige Gründe, aus denen Sie wegen Ihres Impressums abgemahnt werden können. Sollten Sie Zweifel an der Richtigkeit bzw. Vollständigkeit Ihres Impressums haben, wenden Sie sich in jedem Fall an einen Anwalt.
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| Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 12. März 2010 um 20:42 Uhr |

