| Donnerstag, den 05. März 2009 um 10:38 Uhr |
Domain-Handel - Domain-KaufMit Domain-KaufvertragsmusterImmer häufiger kommt es vor, dass auf der Suche nach der passenden Domain diese bereits von jemanden anderem belegt ist. Nicht immer ist dies rechtlich einwandfrei. Daher kommt es seit einigen Jahren häufig zu Vereinbarungen, bei denen zwei Parteien den Kauf bzw. Verkauf einer Domain beschließen. In jedem Fall sollte ein Domainkauf nicht ohne einen Vertrag abgeschlossen werden. Anbei finden Sie ein Beispiel eines Domainkaufvertrages, so wie ihn die ideenFabriken abschließt. Bitte beachten Sie, dass dieser Vertrag keine Rechtsberatung durch einen Anwalt ersetzt. Die ideenFabriken übernehmen keinerlei Haftung!
Kaufvertrag
Zwischen
Musterstraße 99
wird folgender Kaufvertrag über die Internet-Domain [derdomainname.de] geschlossen. § 1 KaufgegenstandGegenstand dieses Kaufvertrages ist die Domain [derdomainname.de]. Der Verkäufer verpflichtet sich, bis spätestens [TT.MM.JJJJ] alles zu veranlassen, was seinerseits für eine Übertragung der Domain auf den Käufer erforderlich ist. § 2 Kaufpreis, NebenkostenDer Brutto Kaufpreis beträgt insgesamt EURO 100,00 EURO davon sind 19 % USt. Der Käufer leistet bis zum TT.MM.JJJJ eine Anzahlung in Höhe von EURO 50,00. Nach erfolgreicher Übertragung der Domain ist der Restbetrag in Höhe von EURO 50,00 innerhalb von 10 Tagen fällig. Die Übertragung gilt erst dann als erfolgreich, sobald der Käufer in der WHOIS-Datenbank der DENIC e.G. als Inhaber der Domain eingetragen worden ist. Nebenkosten, die entstehen können, seitens des Providers des Verkäufers gehen zu Lasten des Verkäufers. Mögliche Nebenkosten seitens des Providers des Käufers oder der DENIC e.G. gehen zu Lasten des Käufers. § 3 Mitwirkungspflichten Der Käufer verpflichtet sich, allen für die Übertragung der Domain erforderlichen Mitwirkungshandlungen nachzukommen. Der Verkäufer verpflichtet sich, bis TT.MM.JJJJ alle Erklärungen, die zum Inhaber- und Providerwechsel für die Übertragung der vertragsgegenständlichen Domain auf den Käufer notwendig sind abzugeben. Der Verkäufer versichert, dass zu seinen Gunsten keine Markeneintragungen oder Markenanmeldungen, die mit dem vertragsgegenständlichen Domainnamen identisch oder ähnlich sind, vorgenommen worden und / oder zukünftig werden. Ferner versichert der Verkäufer, dass im keine Ansprüche Dritter bekannt sind, die Rechte an der Domain bzw. dem Domainnamen herleiten bzw. zukünftig herleiten können. § 4 GewährleistungsausschlussDer Verkäufer sichert zu, dass er Inhaber der Domain [derdomainname.de] ist. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für Rechtsmängel wird ausgeschlossen. § 5 Salvatorische KlauselSind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so bleibt seine Geltung im Übrigen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle einer solchen Bestimmung, eine ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichste nahekommende gültige Vereinbarung zu treffen. Ergänzend gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht mit dem Gerichtsstand Köln Anwendung. Ort, Datum ………………………………………………. Unterschrift Verkäufer
Ort, Datum
………………………………………………………. Unterschrift Käufer |
| Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 12. März 2010 um 20:43 Uhr |

