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Donnerstag, den 05. März 2009 um 10:38 Uhr |
Domain-Handel - Domain-Kauf
Mit Domain-Kaufvertragsmuster
Immer häufiger kommt es vor, dass auf der Suche nach der passenden Domain diese bereits von jemanden anderem belegt ist. Nicht immer ist dies rechtlich einwandfrei. Daher kommt es seit einigen Jahren häufig zu Vereinbarungen, bei denen zwei Parteien den Kauf bzw. Verkauf einer Domain beschließen. In jedem Fall sollte ein Domainkauf nicht ohne einen Vertrag abgeschlossen werden. Anbei finden Sie ein Beispiel eines Domainkaufvertrages, so wie ihn die ideenFabriken abschließt. Bitte beachten Sie, dass dieser Vertrag keine Rechtsberatung durch einen Anwalt ersetzt. Die ideenFabriken übernehmen keinerlei Haftung!
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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 12. März 2010 um 20:43 Uhr |
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Sonntag, den 15. Februar 2009 um 00:59 Uhr |
Rechnungen müssen elektronisch signiert sein
Sobald in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Versand von Rechnungen per E-Mail vereinbart wurde, müssen diese ordnungsgemäß elektronisch signiert übermittelt werden. Ein späterer Wechsel auf den Versand von Rechnungen in Papierform ist nicht mehr möglich.
Eine Entscheidung des Amtsgerichtes Brühl, Aktz. 21 C 612/05 vom 12.04.2006.
Angewendete Vorschriften: §§ 14 Abs. 2 S. 2, Abs. 3 Nr. 1 UStG, 242 BGB
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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 12. März 2010 um 20:43 Uhr |
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