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Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Webdesign, Printdesign - zur Verwendung zwischen Unternehmern
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ideenFabriken Verwaltungs GmbH (folgend ideenFabriken genannt)
§ 1 Vertragsschluss Für Verträge mit ideenFabriken gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen.
Angebote von ideenFabriken in Prospekten, Webseiten, Anzeigen usw. sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.
ideenFabriken recherchiert und kalkuliert für ihre Arbeit sorgfältig. Dafür benötigt ideenFabriken manchmal etwas Zeit. Der Kunde ist daher 14 Tage an seinen Auftrag gebunden. Sollte ideenFabriken nicht binnen 7 Tagen nach Auftragseingang die Annahme ablehnen, so gilt die Bestätigung als erteilt.
Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform. Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig.
§ 2 Leistungsumfang ideenFabriken bietet folgende Leistungen an: Erstellung, Anpassung und Pflege von Websites, sonstige Grafikdienstleistungen, Logo Entwicklung und Design, Erstellung von 3 D Grafiken und Animationen, Layout Erstellung von Printmedien, Webhosting und Domainhosting. ideenFabriken erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten von ideenFabriken, wenn dies vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss ideenFabriken nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von ideenFabriken zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann ideenFabriken dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit ideenFabriken schriftlich darauf hingewiesen hat. ideenFabriken ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Kunden nicht unzumutbar sind. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Es handelt sich dabei insbesondere um:
Für die Einhaltung dieser Pflichten ist alleine der Kunde verantwortlich. Sollte ideenFabriken ein Schaden erwachsen, weil der Kunde die vorstehenden Pflichten verletzt, so ist ideenFabriken berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
§ 3 Angebot, Preise und Zahlung Es gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z.B. aufgrund eines Angebots weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge a) des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form, b) von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter, c) von Aufwand für Lizenzmanagement, d) in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie e) außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen. f) Konvertierung von Dateien in andere Formate
Für Mehraufwendungen gilt, ein Stundensatz von 121,20 Euro je begonnene Stunde, maximal 930,00 Euro je Tag. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an. Der Kunde muss damit rechnen, dass die ideenFabriken Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann ideenFabriken Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen. Gewährte Rabatte verfallen automatisch, sobald der Kunde sich im Zahlungsverzug befindet. ideenFabriken ist berechtigt, für Webdesign- oder Programmierleistungen eine Vorauszahlung in Höhe von der Hälfte des Gesamtauftragswerts zu verlangen. Für die Erstellung von Kostenvoranschlägen und Angeboten ist ideenFabriken berechtigt eine Gebühr von 1,5 % des Auftragswertes, mindestens jedoch 80,00 Euro zu berechnen. Bei Auftragserteilung wird diese Gebühr auf die Rechnung angerechnet.
§ 4 Termine, Fristen und Leistungshindernisse Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Ist für die Leistung von ideenFabriken die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Bei Verzögerungen infolge von a) Veränderungen der Anforderungen des Kunden, b) unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie ideenFabriken nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten, c) Probleme mit Produkten Dritter (z. B. Software anderer EDV-Hersteller), verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend. Soweit ideenFabriken ihre vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für ideenFabriken unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für ideenFabriken keine nachteiligen Rechtsfolgen ein. Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
§ 5 Abnahme Der Kunde wird die Leistungen von ideenFabriken nach Maßgabe der von ideenFabriken zu seiner Unterstützung vorgelegten Checklisten unverzüglich abnehmen, sobald ideenFabriken die Abnahmebereitschaft mitteilt. Die Leistungen von ideenFabriken gelten als abgenommen, wenn ideenFabriken die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat a) ideenFabriken und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 20 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert, b) oder der Kunde die Website oder Teile davon oder das Arbeitsergebnis (Logo, Flyer, etc.) ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder ideenFabriken damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von ideenFabriken erbrachten Leistungen beruht. Bei Printprodukten gelten diese mit dem Tag der Übergabe an eine Druckerei als abgenommen. Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.
§ 6 Mitwirkungspflicht Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Websites zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen. Soweit ideenFabriken dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit ideenFabriken keine Korrekturaufforderung erhält. Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen. Wenn ideenFabriken dies für erforderlich hält, stellt der Kunde eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware) zur Verfügung. Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von ideenFabriken wie z. B. einer Website auftreten, wird der Kunde ideenFabriken unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-Mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten. Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen verantwortlich.
§ 7 Nutzungsrechte ideenFabriken räumt dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Erbringt ideenFabriken Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen von ideenFabriken. Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, ideenFabriken über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen. ideenFabriken geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt. ideenFabriken nimmt für die Website auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur - insbesondere zeitlich - eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die ideenFabriken keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. ideenFabriken wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden. ideenFabriken kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 15% in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Website erfolgt nicht. Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird ideenFabriken vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde ideenFabriken zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, ideenFabriken über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder ideenFabriken dabei zu unterstützen. Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von ideenFabriken z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er ideenFabriken unverzüglich darüber informieren.
§ 8 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise Der Kunde räumt ideenFabriken das Recht ein, das Logo von ideenFabriken und ein Impressum in die Websites des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website von ideenFabriken zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber. Sollte der Kunde die angebrachten Urheberrechtsvermerke ändern oder entfernen, so können die ideenFabriken ihm das Nutzungsrecht entziehen oder ihm ein zusätzliches, angemessenes Honorar in Höhe von 10 % des Auftragswertes, mindestens jedoch 1.200,00 Euro berechnen. ideenFabriken behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.
§ 9 Gewährleistung Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden von ideenFabriken innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Kunden durch ideenFabriken ausgebessert oder ausgetauscht. ideenFabriken behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Kunden kostenlos einen korrigierten Releasestand (geänderte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber hinausgehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet. Der Kunde wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen (z. B. neue Releasestände installieren) und dabei die Unterrichtungspflichten (§ 6 Abs. 4) beachten. Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen der erstellten Websiteelemente von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen. Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt. Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde das Rückgängigmachen des Vertrags oder das Herabsetzen des Kaufpreises verlangen. Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, muss der Kunde der ideenFabriken binnen 10 Werktagen nach der Ablieferung mittels eines ideenFabriken eingeschriebenen Brief rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei ideenFabriken innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen gerügt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle).
§ 10 Haftung Für Rechtsmängel und Garantien haftet ideenFabriken unbeschränkt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen haftet ideenFabriken. Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ideenFabriken. Für leichte Fahrlässigkeit haftet ideenFabriken und deren Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.
§ 11 Pflicht des Kunden zur Datensicherung Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen. § 12 Support, Vor-Ort-Support, Störung Die ideenFabriken behalten sich vor im Falle von technichen Störungen die Ursachen der Störung in den Geschäftsräumen des Kunden zu ermitteln. Der Kunde verpflichtet sich über alle Umstände und Information, über das Netzwerk und die EDV Anlagen bereit zu halten. Sollte bei der Untersuchung festgestellt werden, das die Störungen auf Verschulden des Kunden verursacht wurden, so trägt er die Kosten für den Vor-Ort-Support selbst. In diesen Fall werden für den Einsatz Vor-Ort die Beförderungskosten des Support-Mitarbeiters, sowie dessen Stunden berechnet. Es gilt ein Stundensatz von 121,21 Euro je angefangene Stunde, für Arbeitszeiten zwischen 19 Uhr und 08 Uhr wird ein Aufschlag in Höhe von 50 % berechnet und am Wochenenden und Feiertagen 100 % Aufschlag.
§ 13 Datenschutz und Geheimhaltung ideenFabriken speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden (z. B. Adresse und Bankverbindung). Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen. Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. ideenFabriken weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.
§ 14 Kündigung Bei Pflegeverträgen kann der Kunde frühestens 12 Monate nach Vertragsschluss ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht 6 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen § 7 - Nutzungsrechte - und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann ideenFabriken fristlos kündigen. In diesen Fall muss der Kunde die Anteiligen Raten der Mindestvertragslaufzeit als Schadensersatz dennoch zahlen, ohne dass er einen Anspruch auf eine Leistung hat.
§ 15 Mitteilungen Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an. Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem wie beispielsweise PGP auf seiner Seite zur Verfügung. Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend. Die Verbindlichkeit der E-Mail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Textform dagegen bei einer Kündigung, bei Maßnahmen zur Einleitung oder Durchführung eines Schiedsverfahrens, sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.
§ 16 Anwendbares Recht und Erfüllungsort
Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird Köln vereinbart. Als Gerichtsstand wird in diesem Fall Köln vereinbart.
§ 17 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.
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